picture-alliance / dpa

Konservative Streiterin für weibliche Gleichberechtigung

Helene Weber

17.03.1881 - 25.07.1962

Helene Weber gehörte zu den ersten Karrierepolitikerinnen während der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Tief verwurzelt im katholischen Glauben, war sie dem Ziel der Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen verpflichtet. Sie war Mutter von zwei deutschen Verfassungen und lebte die politische Kultur in der Demokratie vor.


Das katholische Milieu und der Beruf als Lehrerin, zunächst an der Volksschule, dann im Gymnasium, wiesen Helene Webers Pfad in der Welt der Politik. Beschränkten sich viele ihrer Zeitgenossinnen auf soziale und religiöse – vermeintlich „weibliche“ – Anliegen, ging  Weber weiter und setzte sich früh für die staatsbürgerliche Erziehung von Mädchen und Frauen ein. Zugleich wurde sie Mitglied in mehreren politische Frauenorganisationen oder gründete sie gleich selbst mit. Diese Netzwerke sollten das politische Agieren Helene Webers wesentlich prägen.

Als Frauen 1918 das aktive und passive Wahlrecht erlangten, begann Helene Weber ihre eigene Laufbahn als Politikerin des katholischen Zentrums. In der Nationalversammlung verabschiedete sie die Weimarer Reichsverfassung mit. Außerdem wirkte sie im Preußischen Landtag und im Reichstag für die repräsentativen Institutionen der Weimarer Demokratie und wurde, nach Gertrud Bäumer, die zweite weibliche hohe Beamtin in einem preußischen Ministerium.

Von der Bedeutung gesellschaftlicher Solidarität war Helene Weber überzeugt. Deswegen sprach sie sich dafür aus, die Arbeitsverhältnisse verheirateter Frauen im Öffentlichen Dienst aufzuheben. Zudem verteidigte sie die Sparpolitik des Reichskanzlers Brüning, die für viele Menschen Armut und Elend bedeutete. Zugleich aber verkörperte Helene Weber mit ihrem Wirken während der Weimarer Republik eine für die Demokratie notwendige und bedeutsame Praxis: Ein beharrliches Arbeiten für den Kompromiss, das Aushandeln von Mehrheiten, die Orientierung der Verwaltung an den Lebensbedingungen der Bevölkerung.

Innerhalb der Zentrumspartei lehnte Helene Weber 1933 zwar das Ermächtigungsgesetz ab, beugte sich in der entscheidenden Abstimmung jedoch dem Fraktionszwang. Im gleichen Jahr entließ das NS-Regime sie aus dem Staatsdienst. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete sie die Christlich Demokratische Union (CDU) mit. Sie gehörte dem Parlamentarischen Rat an und wurde zum zweiten Mal Mutter einer deutschen Verfassung. Es war Helene Weber, die die Zustimmung der CDU zum Passus „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ (Art. 3, Abs. 2 GG) aushandelte und der erst so Wirklichkeit wurde.

Nach 1949 setzte sie ihre parlamentarische Laufbahn bis zu ihrem Tod fort und blieb auch in dieser Zeit ihrem politischen Ideal verpflichtet, Frauen politische Teilhabe zu ermöglichen. 1961 setzte Konrad Adenauer mit Elisabeth Schwarzhaupt das erste weibliche Kabinettsmitglied überhaupt ein – Helene Weber hatte ihm die Ernennung persönlich abgetrotzt.

Wirkungsorte

Bezug zu ...