Wem gehört Schwarz-Rot-Gold?

Schwarz-Rot-Gold gehört den Demokratinnen und Demokraten, die für Mitbestimmung, einen verfassungsgebundenen Rechtsstaat und eine pluralistische Gesellschaft eintreten. Und es gehört allen, die sich vor ihnen dafür eingesetzt haben: den Frauen und Männern der Demokratiebewegungen seit 1815, dem Hambacher Fest 1832, der Revolution 1848/49, der Weimarer Republik und dem Grundgesetz von 1949. Die Farben stehen für eine liberale Demokratie mit Grundrechten, Mitbestimmung und pluralistischer Gesellschaft.
Eine kurze Demokratiegeschichte der deutschen Nationalfarben
Schwarz-Rot-Gold wird im Kontext der Befreiungskriege gegen Napoleon 1813–1815 zum Symbol nationaler Befreiung von französisch-autokratischer Herrschaft, liberaler Gesinnung und des Wunsches nach einem einheitlichen deutschen Staat, der Bürgerrechte garantiert. Die Kombination dieser Farben findet sich in den Uniformen des Freiwilligenverbands Lützower Freikorps.
Auf dem Hambacher Fest im Mai 1832 tragen Demonstrantinnen und Demonstranten erstmals schwarz-rot-goldene Trikoloren, orientiert an der französischen Revolutionsflagge. Die Farben werden zum Symbol der oppositionellen Bewegung im Vormärz und stehen für konkrete Forderungen: Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Rechtsgleichheit, die Abschaffung von Zensur und willkürlicher Verfolgung, und die Forderung nach einer Verfassung, die das Volk an der Macht beteiligt. Sie forderten einen geeinten und demokratischen Nationalstaat. Dieser soll in einem solidarisch verbundenen Europa entstehen.
Während der Revolution 1848/49 sind die Farben nahezu allgegenwärtig. Sie stehen für ein gewähltes Parlament, Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Gewaltenteilung, Rechtsschutz gegen staatliche Willkür und die Idee, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Bundestag und Nationalversammlung erklären Schwarz-Rot-Gold zu Farben des Deutschen Bundes beziehungsweise des zu gründenden Reiches. Mit dem Scheitern der Revolution verschwinden sie wieder aus dem offiziellen Gebrauch.
In der Weimarer Republik werden Schwarz-Rot-Gold Reichsfarben der ersten deutschen Demokratie. Sie stehen für allgemeine, gleiche und geheime Wahlen, parlamentarische Kontrolle der Regierung, den Schutz individueller Freiheiten und die Idee eines Rechtsstaates, der sich an die Verfassung bindet.




Schwarz-Rot-Gold in der Bundesrepublik Deutschland
„Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist Einheit und Freiheit. […] Die Flagge soll uns als Symbol dafür gelten, dass die Freiheitsidee, die Idee der persönlichen Freiheit eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll.“ Dr. Ludwig Bergsträsser, SPD, während der Beratungen des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948/1949.
1949 legt Artikel 22 des Grundgesetzes fest: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Damit gelten die Farben seit 1949 für Westdeutschland und seit 1990 für die gesamte Bundesrepublik. Die Farben werden als Versprechen von Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie neu verankert.
Auch die bereits 1832 in Hambach geforderte europäische Solidarität wird 1992 Teil der Verfassung und damit erneut Teil der Bedeutung von Schwarz-Rot-Gold: Artikel 23, der sogenannte Europa-Artikel, wird ins Grundgesetz aufgenommen: „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen (…) verpflichtet ist (…).“
Diese Linie reicht bis heute. Schwarz-Rot-Gold gehören denen, die für Freiheit, Mitbestimmung und eine offene Gesellschaft auf Basis historischen Wissens eintreten – im Alltag, in Vereinen, in Parteien, in Initiativen, in der Zivilgesellschaft. Sie gehören allen, die sich dafür einsetzen, dass Grundrechte geschützt, Macht kontrolliert und pluralistische Debatten möglich bleiben.


Brüche und Verdrängungen
Die Geschichte der Farben ist von Brüchen geprägt. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 entscheidet man sich für Schwarz-Weiß-Rot. Man will sich bewusst von den revolutionären Bewegungen des Vormärz und der gescheiterten Revolution 1848/49 abheben. Die Farben der Demokratie verschwinden mit der Durchsetzung der Monarchie.
Nach 1933 führen die Nationalsozialisten die kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot neben der Hakenkreuzflagge ein. Diese ersetzen die Farben der Weimarer Demokratie.
Nach 1949 ist die Symbolik ambivalent. Beide deutsche Staaten führen Schwarz-Rot-Gold. Ab 1959 fügt die DDR ihr Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz hinzu, um sich von der Bundesrepublik abzugrenzen. In der SED-Diktatur werden die Farben von einem System genutzt, das nicht für demokratisch-liberale Grundrechte einsteht: keine freien Wahlen, keine unabhängige Justiz, keine Presse- und Meinungsfreiheit, keine pluralistische Gesellschaft.
Demokratiegeschichte ist keine einfache Erfolgsgeschichte. Sie zeigt, dass Freiheit, Mitbestimmung und eine offene Gesellschaft immer wieder erkämpft, gestaltet und verteidigt werden müssen. Zugleich fordert sie zur schonungslosen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit auf, um gegenwärtige Demokratie zu stärken. Dafür bietet sie Orientierung und historische Vorbilder. Schwarz-Rot-Gold gehört zu dieser Geschichte und damit zu denen, die heute für Demokratie eintreten und nicht denen, die mit demokratischen Mitteln die Demokratie abbauen/abschaffen/zerstören wollen.
Weiterführende Literatur
Brissa, E. (2021). Flagge zeigen! Warum wir gerade jetzt Schwarz-Rot-Gold brauchen. Siedler Verlag.
Buchner, B. (2001). Um nationale und republikanische Identität. Die deutsche Sozialdemokratie und der Kampf um die politischen Symbole in der Weimarer Republik. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH.
Bundesministerium des Innern. (o. D.). Staatssymbole in Deutschland. Abgerufen am 03. September 2026, von https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-symbole/staatssymbole/staatssymbole-artikel.html
Hormann, J.- M. & Plaschke, D. (2006). Deutsche Flaggen. Geschichte, Tradition, Verwendung. Ed. Maritim
Kaupp, P. (1990/1991). „Lasset uns eine Farbe tragen, die Farbe des Vaterlands“: Von den Farben der Jenaischen Urburschenschaft zu den deutschen Farben. Ein Beitrag zur Frühgeschichte von Schwarz-Rot-Gold. Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft, 3, 9–44.
Rösgen, P. (Hrsg.). (2008). Flagge zeigen? Die Deutschen und ihre Nationalsymbole. Kerber.
Route Industriekultur Rhein-Main (04.09.2026). Farben, Fabriken, Freigeister: Über Farbe in der Demokratie. YouTube. https://www.youtube.com/watch?v=vfAWPAnx5MY.
Bildquellen
- Deutsche Nationalflagge: fdecomite, CC BY 2.0
- Hambacher Fest 1832: Erhard Joseph Brenzinger, gemeinfrei.
- Sitzung der Frankfurter Nationalversammlung 1848: Ludwig von Elliott, gemeinfrei.
- Personifikation der Germania: Philipp Veit, gemeinfrei.
- Paulskirchenverfassung von 1849: Gemeinfrei
- Deutsche Nationalflagge vor dem Reichstagsgebäude, dem Sitz des Bundestages.: Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, Foto: Telesniuk
- Deutsche Nationalflagge und Europaflagge vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, Foto: Telesniuk
