Bundesarchiv, B 145 Bild-F011950-0010 / Bedel / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0 / CC BY-SA 3.0 DE

Bayerische Integration in die Bundesrepublik

Hans Ehard

10.11.1887 - 18.10.1980

In der Weimarer Republik war Hans Ehard als Staatsanwalt aktiv und trat den Nationalsozialisten früh entgegen. Als bayerischer Ministerpräsident initiierte er später wichtige Schritte auf dem Weg zum Grundgesetz. Dabei bleibt seine große Leistung die Balance und Integration gegensätzlicher Kräfte zwischen einer gesamtdeutschen Verfassungslösung und einer bayerischen Eigenständigkeit.


Ins katholische kleinbürgerliche Milieu Bambergs geboren, ging Hans Ehard für ein Studium der Rechtswissenschaften erst nach München; in Würzburg schloss er schließlich seine Promotion 1912 ab. 1919 trat er in die Bayerische Volkspartei ein und wurde im gleichen Jahr zudem Staatsanwalt im Bayerischen Justizministerium. Hier führte er von 1923 bis 1924 die Untersuchung und Anklagevertretung gegen Adolf Hitler an, der für seinen Putschversuch wegen Hochverrats angeklagt war. Obwohl er danach weiter im Justizministerium aufstieg, legte er 1933 freiwillig sein Amt nieder, nachdem der NS-Jurist Hans Frank die Leitung des Ministeriums übernommen hatte. Ehard arbeitete daraufhin am Oberlandesgericht München als Senatspräsident.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Ehard der CSU bei und wurde Mitglied des Kabinetts unter dem bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner (SPD), mit dem er zuvor an dem Wiederaufbau der bayerischen Justizverwaltung zusammengearbeitet hatte. Im Dezember 1946 wurde er als Nachfolger Hoegners bayerischer Ministerpräsident. Zuvor war er in den bayerischen Landtag gewählt worden, dem er bis 1966 angehören sollte. Seine Wahl zum Ministerpräsidenten kam für Ehard selbst überraschend; als Mann des Ausgleichs und der innerparteilichen Vermittlung wurde er jedoch auch über die CSU hinaus geschätzt. Umgekehrt konnte Ehard damit auch eine Koalition mit der SPD gegen Widerstände in seiner Partei durchsetzen und führte so das Amt des Ministerpräsidenten bis 1954 und noch einmal von 1960 bis 1962.

Als Ministerpräsident setzte sich Ehard vor allem für den föderativen Aufbau der zukünftigen Bundesrepublik ein, in dem Bayern eine Vorbildfunktion, aber keine Vormachtrolle zukommen sollte. Zunächst hoffte er, dies auch als gesamtdeutsches Projekt zu realisieren; sein Versuch, die Ministerpräsidenten aller vier Besatzungszonen im Juni 1947 nach München einzuladen, scheiterte jedoch. Immerhin führte seine Initiative zu einem losen Zusammenschluss der Ministerpräsidenten der Westzonen, die im folgenden Jahr die ersten Verhandlungen mit den Allierten zur Gründung der Bundesrepublik führten. Dafür lud er im August 1948 nach Herrenchiemsee zum Verfassungskonvent ein, dessen Überlegungen im Anschluss an den Parlamentarischen Rat weitergegeben wurden. Nachdem er mit Eingaben beim Parlamentarischen Rat auf starke föderative Elemente gedrängt hatte, sorgte er vor der Verabschiedung des Grundgesetzes dafür, dass die bayerische Regierung das Grundgesetz ablehnte, es aber über die Zustimmung der übrigen Bundesländer anerkannte - ein "Nein zum Grundgesetz, aber Ja zu Deutschland". Auf Ehards Bemühen um einen Bund-Länder-Ausgleich lässt sich zudem die Einrichtung des Bundesrats zurückführen.

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