Verfassungskonvent Herrenchiemsee

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Im August 1948 versammelten sich Delegierte der westlichen Länder zur Beratung eines Verfassungsentwurfes auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee. Die Teilnehmer erarbeiteten ein 95-seitiges Abschlussdokument, in dem bereits das wesentliche Grundgerüst des Grundgesetzes vorbereitet war.


Die westlichen Besatzungsmächte hatten den elf westdeutschen Ministerpräsidenten aufgetragen, eine verfassungsgebende Versammlung zur Konstituierung eines Weststaats einzuberufen. Damit wäre die deutsche Teilung, die 1948 faktisch bereits vollzogen war, auch formal festgeschrieben worden. Nach mehreren Konferenzen im Hotel Rittersturz bei Koblenz und auf dem Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim einigten sich die Ministerpräsidenten mit den Besatzungsmächten darauf, dass mit der Einrichtung des Weststaates lediglich ein räumliches und zeitliches Provisorium geschaffen würde.

Die Beratungen im Augustinerchorherrenstift knüpften an diese Grundsätze an. Nicht die staatliche Neukonstituierung Deutschlands stand im Zentrum, sondern eine provisorische Neuorganisation des Landes. Dieses Provisorium sollte auf jeden Fall mit zwei Kammern ausgestattet sein, in dem die StaatsbürgerInnen und die Länder repräsentiert sind, und mit einer Regierung, die sich immer auf eine Mehrheit im Parlament stützen kann. Auch die Ewigkeitsklausel war bereits beschlossen, nach der nicht einmal eine Verfassungsänderung die Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abschaffen kann. Der Parlamentarische Rat, der wenig später in Bonn zusammentrat, orientierte sich stark an dem Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee.

Das neu konzipierte Museum zeigt dieses Kapitel der deutschen Geschichte am authentischen Ort im ehemaligen Augustinerchorherrenstift. Die intensiven Diskussionen, Themen, Ziele und Rahmenbedingungen der Beratungen im August 1948 werden nachvollziehbar. Gleichzeitig können Besucherinnen und Besucher über Verfassungsfragen der Gegenwart und die Bedeutung des Grundgesetzes reflektieren.