Gremien

Stiftungsrat 

Der Stiftungsrat ist das höchste Organ der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Er beschließt über alle grundsätzlichen Fragen der Stiftung, insbesondere über die Satzung, die Grundzüge der Programmgestaltung, den Wirtschaftsplan und wichtige Personalentscheidungen. Er legt die Förderrichtlinien und Förderschwerpunkte der Stiftung fest und trifft grundsätzlich die Förderentscheidungen. (§6 Abs 5 OrtedtDGStiftG) 

Die Mitglieder des Stiftungsrats sind auf fünf Jahre entsandt. Er besteht aus vier Mitgliedern aus dem Deutschen Bundestag, zwei von der Bundesregierung bestellten Mitgliedern, davon ein Mitglied auf Vorschlag der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde und ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, zwei Mitglieder, die von der Kulturministerkonferenz in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden. Zwei weitere von der Bundesregierung entsandte Mitglieder sind sachverständige Persönlichkeiten, deren Engagement geeignet ist, die Angelegenheiten der Stiftung in besonderer Weise zu fördern. Mitglieder des Stiftungsrats kraft Amtes sind die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Stiftungsbeirats sowie die Präsidentinnen oder Präsidenten der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeszentrale für politische Bildung.

Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte (Stand Oktober 2025)

Stiftungsbeirat  

Der Stiftungsbeirat ist ein beratendes Gremium. Er berät den Stiftungsrat und den Direktor der Stiftung zur inhaltlichen Ausrichtung, zur Programmplanung und zu den Förderschwerpunkten der Stiftung. Er spricht gegenüber dem Stiftungsrat Empfehlungen zu den eingegangenen Förderanträgen aus.

Der Stiftungsbeirat setzt sich aus bis zu zwölf ausgewiesenen sachkundigen Persönlichkeiten insbesondere aus der deutschen und europäischen historisch-politischen Bildungsarbeit und Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktikern des Museums- und Gedenkstättenbereichs zusammen. Sie werden vom Stiftungsrat für fünf Jahre berufen.

Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte (Stand Oktober 2025)