wikimedia: Pilettes, CC BY-SA 3.0

Schloss Sondershausen

Residenzschloss Sondershausen

Obwohl die Deutsche Bundesakte von 1815 für alle Staaten des Deutschen Bundes eine landständische Verfassung forderte, dauerte es im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen mit der Umsetzung dieses Gebots bis 1841. Der Landtag des Fürstentums hatte bis 1923 mehrere Sitzungsorte, von denen heute nur noch das Schloss erhalten ist.


Der von 1918 bis 1920 bestehende Freistaat Schwarzburg-Sondershausen stand in der Nachfolge des gleichnamigen Fürstentums. Im Gegensatz zu anderen Regionen im Deutschen Reich blieb es dort während der November-Revolution 1918 sehr ruhig. In Sondershausen verlangte erst am 12. November 1918 der zuletzt im Jahr 1912 gewählte Landtag einstimmig von der Fürstlichen Staatsregierung die Vorlage eines Entwurfs über ein Gesetz für ein neues Wahlrecht. Am Ende verzichtete Fürst Günther Victor als letzter noch regierender Monarch im Deutschen Reich auf Regierung und Krone. Weitgehend einig waren sich die Abgeordneten 1919 bei der Frage des Beitritts zum Land Thüringen, der mit 13 zu drei Stimmen beschlossen wurde. Das Parlament in Sondershausen tagte noch bis zu seiner Aufhebung 1923 als Gebietsvertretung des Kommunalverbandes weiter. Danach endete auch die Bedeutung von Sondershausen als Residenzstadt.

Heute ist der Ort vor allem für die Thüringer Schlossfestspiele bekannt. Das Musiktheaterfestival, welches seit 2006 in Sondershausen jährlich zwischen Juni und Juli im Schlosshof von Schloss Sondershausen stattfindet, lockt zahlreiche BesucherInnen an.


zum Ort: Thüringische Schlösser und Gärten

Adresse

Schloss
99706 Sondershausen

Mehr zum Thema

Schwarz, Manuel (2020): "Schwarzburg-Sondershausen. Auf parlamentarischem Weg vom Fürstentum zum Gebiet im Land Thüringen" in: Faludi, Christian; Bartuschka, Marc (Hsg.) »Engere Heimat«. Die Gründung des Landes Thüringen 1920. Weimar: Weimarer Verlagsgesellschaft.