Kieler Schloss

Mit der Erhebung von Schleswig und Holstein 1848 gegen ihren Regenten, den dänischen König, verbanden sich sowohl eine Annäherung der beiden Herzogtümer an Deutschland als auch liberale Reformen.


In Schleswig-Holstein zeigten sich dabei auch die potenziellen Spannungen zwischen den liberalen Forderungen nach Grundrechten und Mitbestimmung und der nationalen Einheit überdeutlich. Eine breite Mehrheit der Bevölkerung stand hinter den liberalen Forderungen nach Rechten und Mitbestimmung. An der Frage der nationalen Zugehörigkeit spalteten sich jedoch die deutschen und die dänischen Liberalen. Und so trat am 18. März 1848 in einem revolutionären Akt die rein deutsche Vereinigte Ständeversammlung von Holstein und Schleswig in Rendsburg zusammen. Als provisorische Schleswig-Holsteinische Landesversammlung verabschiedeten diese Abgeordneten am 13. Juli ein Wahlrecht für die konstituierende Schleswig-Holsteinische Landesversammlung. Nur zwei Wochen später fanden Wahlen statt – boykottiert von der dänischen Bevölkerung. Im Kieler Schloss erarbeitete die Versammlung eine Verfassung für den neuen Staat und organisierte im Juni 1850 erneute Wahlen. Am 11. Januar 1851 löste sich die Landesversammlung jedoch selbst auf, nachdem die Schleswig-Holsteinische Erhebung endgültig gescheitert war. Nicht die demokratische Selbstbestimmung, sondern erst der Krieg 1866 brachte dann die Vereinigung mit anderen deutschen Gebieten als preußische Provinz.

Das Kieler Schloss brannte im Januar 1944 nach einem Luftangriff bis auf die Grundmauern aus. In den 1960er Jahren wurde der Ostflügel neu errichtet und ist heute ein Veranstaltungszentrum.

Adresse

Dänische Str. 44
24103 Kiel