Zwerchhaus
Am 29. Oktober 1823 wurde das Landgericht Bruck, der heutige Landkreis Fürstenfeldbruck als völlig neue Verwaltungs- und Gerichtseinheit gegründet. Bei der Festlegung des Orts war erstmals in Bayern die Erreichbarkeit für die Bevölkerung entscheidend.
Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts erlebte Bayern einen territorialen Wandel. Das Königreich wuchs durch die Eingliederung großer Gebiete wie u.a. Franken und ehemals geistlicher Fürstentümer erheblich. Die Vielfalt der bisherigen Verwaltungsstrukturen stellte das Land jedoch vor enorme organisatorische Herausforderungen und machte eine einheitliche Steuerung nahezu unmöglich.
Zu den prägenden Gestalten dieser Umbruchzeit gehörte Maximilian Graf von Montgelas, der bedeutendste bayerische Reformpolitiker des frühen 19. Jahrhunderts. Als Minister unter Kurfürst Max IV. Josef – dem späteren König Max I. Josef – setzte er eine umfassende Verwaltungs- und Staatsreform in Gang. Aus einem föderal zersplitterten Gebiet schuf er einen modernen Zentralstaat mit einheitlichem Recht und einer leistungsfähigen Verwaltung. Diese Reformen legten die Grundlage für Rechtsgleichheit und bürgerliche Freiheit.
Im Rahmen dieser Neuordnung entstanden zwischen 1802 und 1806 die sogenannten „Landgerichte alter Ordnung“. Sie vereinten Verwaltungs- und Justizfunktionen in einer Behörde. Nach einer landesweiten Überprüfung im Jahr 1817 zeigte sich, dass manche Landgerichtsbezirke, wie etwa Landsberg am Lech und Dachau, zu groß und schwer zu beaufsichtigen waren. Die Entfernungen zu den Amtssitzen erschwerten den Bürgern den Zugang zu Verwaltung und Justiz.
Deshalb wurde 1820 beschlossen, in Bruck bei Fürstenfeld ein neues Landgericht zu errichten. Um die Standorte genau festzulegen, ließ man Entfernungen und Straßenverhältnisse in Stundenmaß beschreiben, eine zeittypische Form der Wegmessung, da die meisten Menschen zu Fuß unterwegs waren. Ziel war es, die Bevölkerung von den Nachteilen zu großer Amtsdistanzen zu entlasten und die Verwaltungspraxis deutlich zu verbessern.
Das erste Landgericht in Bruck fand seinen Sitz im sogenannten „Zwerchhaus“ am Hauptplatz. Das Gebäude, ursprünglich im Besitz eines Brucker Bierbrauers, beherbergte im Erdgeschoss die Amtsräume und im Obergeschoss die Dienstwohnung des Landrichters mit sechs Zimmern. Hof, Stallungen und Garten gehörten ebenso dazu. Neben Gehalt und Familienzuschlag standen dem Landrichter Holz und Futter für zwei Pferde zu. Im Gegenzug musste er die Kosten für das Schreibmaterial seiner Kanzlei selbst tragen.
Mit der Trennung von Verwaltung und Justiz im Jahr 1862 verblieb die Bezirksverwaltung unter dem Bezirksamtmann (später Landrat) im Zwerchhaus, während der Landrichter seine neue Wirkungsstätte in der ehemaligen „Fronfeste“ fand. Durch diese Reform verdoppelte sich das Personal.
Seinen Namen verdankt das Zwerchhaus seiner Lage: Es steht quer („zwerch“) zu der von München kommenden Straße und schließt den Hauptplatz im Norden ab. Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem Jahr 1709 und steht heute unter Denkmalschutz. Bei der ersten großen Erweiterung 1847 erhielt es den charakteristischen Uhrturm, der bis heute das Stadtbild prägt.
Mit dem Wachstum der Verwaltung wuchs auch der Platzbedarf. In den 1960er Jahren galt das Zwerchhaus schließlich als zu klein und nicht mehr zeitgemäß für eine moderne Behörde. 1973 zog das Landratsamt in einen Neubau am Rand der Innenstadt. Das alte Bezirksamt wurde zum Rathaus der Stadt Fürstenfeldbruck, das bis heute im Zentrum der Stadt liegt.
