Fördergrundsätze
Unser zentrales Anliegen ist es, deutschlandweit Menschen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Demokratiegeschichte und ihren Orten anzuregen. Daher fördern wir Projekte, die dieses Ziel verfolgen.
Was fördern wir?
Wir fördern innovative, barrierearme, breitenwirksame Projekte der historisch-politischen und kulturellen Bildungsarbeit mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz und Bezug zu Orten der deutschen Demokratiegeschichte.
Wie fördern wir?
Am Prüfverfahren der Förderanträge und an der Entscheidungsfindung sind alle Organe der Stiftung beteiligt: Geschäftsstelle, Stiftungsbeirat und Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen in einem zweistufigen Verfahren:
Stufe 1. Die Geschäftsstelle prüft die vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge auf formale Kriterien.
Stufe 2. Die Geschäftsstelle bewertet die Förderanträge entsprechend fachlicher Kriterien, wie Qualität des Konzeptes, Leistungsfähigkeit der Organisation und Qualität der Finanzierung.
Nach Abschluss der Prüfung erstellt die Geschäftsstelle Fördervorschläge für die beiden Stiftungsgremien. Der Stiftungsbeirat berät auf Basis dieser Vorschläge und erarbeitet entsprechende Förderempfehlungen. Auf deren Grundlage trifft der Stiftungsrat die endgültige Entscheidung über die zu fördernden Projekte.
Bitte entnehmen Sie die verbindlichen und detaillierten Bedingungen der Projektförderung unseren aktuellen Fördergrundsätzen und den Anlagen:
