Bayern gegen das Grundgesetz

Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 und der Genehmigung des Entwurfs durch die Alliierten am 12. Mai waren die Länderparlamente aufgerufen, das Verfassungswerk zu verabschieden. Als einziges der westdeutschen Länder verweigerte Bayern die Zustimmung zum Grundgesetz. Große Teile der Regierungspartei befürchteten einen Verlust der Eigenständigkeit Bayerns durch die Annahme des Grundgesetzes.

Die Demokratiegeschichten erläutern zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes, wie es zu dieser Ablehnung kam und weshalb das Grundgesetz trotzdem auch in Bayern in Kraft getreten ist. 

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