FAQ zur Förderung
Antragstellung
Warum vergibt die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte Fördermittel?
Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte vergibt auf Antrag Fördermittel entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags, um innovative, barrierearme und breitenwirksame Beiträge mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz, die einen inhaltlichen Bezug zu Orten der Demokratiegeschichte in Deutschland aufweisen zu fördern – sei es als geografische Ereignisorte oder symbolische Erinnerungsorte. Ziel der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte ist es, durch Förderungen die Auseinandersetzung mit der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte in Gesellschaft, Wissenschaft und Bildung zu fördern und damit die Bedeutung demokratischer Traditionen für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung sichtbarer zu machen.
Kann jedes Projekt finanziell unterstützt werden, das diesem Zweck dient?
Leider nein. Die jährlich zur Verfügung stehenden Gelder für die Förderung sind in aller Regel nicht ausreichend, um alle in diesem Sinne förderfähigen Projekte zu unterstützen. Die Stiftungsgremien müssen, in Abstimmung mit der Geschäftsstelle, aus allen Anträgen die förderwürdigsten auswählen (Ermessen). Es besteht daher kein Anspruch auf eine Förderung.
Wer kann bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte Projektanträge stellen?
Anträge auf „Gewährung einer Zuwendung zur Projektförderung“ können ausschließlich von gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts (Vereine, gemeinnützige GmbH, etc.) sowie juristischen Personen öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, etc.) jeweils mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Sie können aber als Kooperationspartner mitwirken.
Die gemeinsame Antragstellung von mehreren Einrichtungen ist ausdrücklich erwünscht, insofern diese Kooperation dem Ziel des Projekts dient.
Gibt es eine Beratung zur Antragstellung?
Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte bietet zu Beginn des Einreichungszeitraums einen allgemeinen Beratungstermin rund um den Ablauf und häufig gestellte Fragen zum Förderaufruf an. Der Termin findet über Zoom statt. Der nächste Termin wird an dieser Stelle auf der Website bekannt gegeben.
Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?
Der Projektantrag kann nur von einer Person unterzeichnet werden, die für die antragstellende Institution vertretungsberechtigt ist. In der Regel ist dies die vereinsvorsitzende, geschäftsführende oder die Einrichtung leitende Person. Bitte nutzen Sieim Abschnitt „Angaben zur antragsstellenden Person“ das Formular „Ansprechperson zeichnungsberechtigt“, um uns diese Person mitzuteilen.
Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?
Ab KW 25 können bis 14. Juli 2025 Förderanträge über die Förderdatenbank eingereicht werden. Die Antragsstellung ist nur zu dem im Förderaufruf festgelegten Zeitraum möglich.
Was bedeuten die Antragsfristen?
Als fristgerecht eingereicht gelten Anträge, die bis zum im Förderaufruf genannten Zeitpunkt über die Förderdatenbank der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte angelegt und mitsamt aller benötigten Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Antrag und Unterlagen sind über die Förderdatenbank der Stiftung einzureichen. Eine Einreichung auf anderem Wege ist nicht zulässig und wird somit nicht berücksichtigt. Der Link zur Förderdatenbank wird in KW 25 hier veröffentlicht.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Für die Antragstellung müssen alle von der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in der Förderdatenbank bereitgestellten Formulare vollständig ausgefüllt und in die Datenbank hochgeladen werden. Eigene Formate oder individuell erstellte Dokumente (z. B. eigene Zeit- oder Finanzierungspläne) werden nicht akzeptiert – Ihr Projekt kann in diesem Fall nicht im weiteren Förderverfahren berücksichtigt werden.
Zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen nutzen Sie bitte die bereitgestellten Musterformulare (Fördergrundsätze, Antragsformular, Finanzierungsplan, Zeitplan).
Verpflichtend einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Rechtsform und ggf. Gemeinnützigkeit Ihres Vereins bzw. Ihrer Institution
- Alle verpflichtenden Formulare und als verpflichtend markierte Felder in der Förderdatenbank (d.i. Ansprechperson zeichnungsberechtigt, Bankverbindung, Finanzierungsplan, Zeitplan)
Optional (sofern vorhanden oder zutreffend):
- Aktuelle Satzung
- Letzter Jahresabschluss
- Tätigkeitsbericht
- Auszug aus dem Vereins- oder Stiftungsregister
- Freistellungsbescheid
- Bescheid zur Berechtigung des Vorsteuerabzugs
Die Unterlagen sind über die Förderdatenbank der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte einzureichen. Eine Einreichung auf anderem Wege ist nicht zulässig.
Können Unterlagen nach Ablauf der Antragsfrist nachgereicht werden?
Die Einreichung von Förderanträgen über die Förderdatenbank ist auf die im Förderaufruf angegebene Frist beschränkt. Nach Einreichung Ihres Antrags können weitere Unterlagen nur auf unsere ausdrückliche Aufforderung hin nachgereicht werden. Damit Ihr Antrag als vollständig gilt und bearbeitet werden kann, müssen alle als verpflichtend gekennzeichneten Unterlagen spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist eingereicht werden.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt: Liegen diese Unterlagen nicht fristgerecht vor, kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.
Wie erfahre ich, ob mein Antrag fristgerecht eingegangen ist?
Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung über die Förderdatenbank der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, wenn Sie Ihren Antrag final einreichen. Die Einreichung von Förderanträgen über die Förderdatenbank ist auf die im Förderaufruf angegebene Frist beschränkt.
In diesem Bestätigungsschreiben wird Ihnen eine Projektnummer zu Ihrem Projektantrag übermittelt. Bitte geben Sie diese Projektnummer künftig zwingend bei jeder antrags- oder projektbezogenen Korrespondenz mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte an.
Darf ich mit meinem Projekt schon beginnen, bevor die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte über meinen Antrag entschieden hat?
Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Vorbehaltlich einer Bewilligung der von Ihnen beantragten Projektmittel kann einer Ausnahme von VV Nr. 1.3 Satz 1 zu §44 BHO zugestimmt werden.
Im Falle einer Gewährung des unschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass damit kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und keine Zusicherung auf Erlass eines Förderbescheides darstellt und Sie somit das volle finanzielle Risiko tragen.
Wann wird über meinen Projektantrag entschieden?
Die Bearbeitungsdauer ist von der Anzahl der eingereichten Anträge abhängig und kann deshalb nicht pauschal angegeben werden. Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab, mit denen Sie den Zeitpunkt oder den Inhalt der Förderentscheidung vorab zu erfahren suchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte können Ihnen dazu keine Auskünfte geben.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte bietet antragstellenden Institutionen auf Anfrage und nach Möglichkeit telefonische Rücksprache zu ihren Anträgen an. Dies ist kein verpflichtendes Angebot.
Sie können innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch gegen die getroffene Entscheidung erheben und sollten diesen stichhaltig und sachbezogen begründen. Entscheidungsgrundlage bleibt Ihr ursprünglicher Antrag.
Während des Bewilligungszeitraums
Was ist grundsätzlich beim Schriftverkehr mit anzugeben?
Bitte geben Sie in jeglichem Schrift- und Mailverkehr zwingend die Projektnummer an, die Sie auf Ihrem Bescheid finden.
Wie gehe ich mit möglichen Änderungen hinsichtlich des Projektverlaufs um?
Inhaltliche Präzisierungen und Anpassungen, mit denen keine grundsätzliche Abweichung von der ursprünglich formulierten Zielstellung einhergehen, können in eigener Verantwortung durch die antragstellende Institution vollzogen werden. Sollten inhaltliche, finanzielle oder sonstige Gründe dazu führen, dass Inhalt, Umfang, zeitliche Dauer etc. eines Projektes signifikant verändert werden müssen, so ist dies rechtzeitig und selbstständig mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte abzustimmen. In diesem Falle sind Sie gemäß Nr. 5 ANBest-P mitteilungspflichtig. Bei Zuwiderhandlung kann Ihnen die Förderung teilweise oder ganz entzogen werden.
Es stellt sich heraus, dass einzelne Ausgabeansätze einer Korrektur bedürfen. Wie soll ich mich verhalten?
Der Finanzierungsplan besteht aus einzelnen Ausgabeansätzen. Diese können nach eigenem Ermessen um bis zu 20% überschritten werden, soweit diese Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen einzelnen Ansätzen ausgeglichen wird. Eine Veränderung von Personal- und Honoraransätzen ist hiervon ausgeschlossen. Veränderungen bei Einzelansätzen, die über 20% hinausgehen sowie Veränderungen von Personal- und Honorarsätzen müssen in jedem Fall rechtzeitig und selbstständig mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte abgestimmt werden!
In diesen Fällen bedarf es eines Änderungsantrags mir Darstellung der geplanten Änderung über die Förderdatenbank. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte prüft den Änderungsantrag. Bei Bewilligung der Änderung erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Der Bewilligungszeitraum ist für mein Projekt nicht einzuhalten. Was kann ich tun?
Nehmen Sie rechtzeitig mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte (siehe Zuwendungsbescheid) Kontakt auf und schildern Sie den Sachverhalt. Die weitere Vorgehensweise ist einzelfallabhängig und wird Ihnen dann erläutert.
Wie erhalte ich die bewilligten Gelder?
Mittelanforderung erfolgen über die Förderdatenbank der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Die Vertretungsberechtigten können zugunsten des im Antrag angegebenen Referenzkontos Gelder in der Höhe anfordern, wie sie innerhalb von sechs Wochen für Zahlungsvorgänge benötigt werden. Die so genannte Sechs-Wochen-Frist ergibt sich aus dem Haushaltsrecht.
Muss ich die Stiftung über größere Veranstaltungen (z. B. Ausstellungseröffnungen, Podiumsgespräche etc.) informieren, die im Rahmen der Projektförderung stattfinden?
In diesen Fällen ist die Stiftung frühestmöglich, spätestens jedoch drei Monate vor der Durchführung, schriftlich zu informieren. Zudem ist die Stiftung zu einem Grußwort oder einem sonstigen Beitrag einzuladen. Die Stiftung entscheidet nach eigenem Ermessen über eine aktive Beteiligung.
Was muss ich bei der Erstellung von Materialien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beachten?
Auf der Startseite Ihres Internetauftritts sowie in sämtlichen Publikationen (z. B. Programmheften) und auf Werbemitteln wie Plakaten oder Transparenten muss das Logo der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in der jeweils aktuellen Version des Förderhinweises „Gefördert durch:“ deutlich sichtbar aufgenommen werden.
Müssen der Stiftung Belegexemplare zur Verfügung gestellt werden?
Ja, alle im Rahmen der Projektförderung entstehenden Printprodukte sind der Stiftung unaufgefordert in dreifacher Ausführung als Belegexemplare zuzusenden.
Nach dem Bewilligungszeitraum
Wann ist mein Projekt abgeschlossen?
Inhaltlich ist das Projekt mit der vollumfänglichen Erfüllung des Projektzwecks abgeschlossen. Projektzweck kann z. B. die Präsentation einer Ausstellung, die Durchführung von Veranstaltungen, der Abschluss eines Dokumentarfilms sein. Zahlenmäßig ist das Projekt abgeschlossen, wenn die letzte projektbezogene Zahlung getätigt wurde.Unabhängig von inhaltlichem Fortschritt und finanzieller Ausschöpfung gilt ein Projekt mit dem Ende des Bewilligungszeitraums als abgeschlossen.
Was geschieht mit Restmitteln?
Verbleibende Restmittel (egal in welcher Höhe) müssen unmittelbar nach Leistung der letzten projektbezogenen Zahlung und unabhängig von der Vorlagefrist des Verwendungsnachweises zurückgezahlt werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projektförderung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte auf. Sie erhalten dann ein individuelles und zwingend anzugebendes Kassenzeichen sowie die Bankverbindung für die Rückzahlung.
Bis wann muss ich die Verwendung der Mittel nachweisen?
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist im Regelfall innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Im Zuwendungsbescheid kann ein davon abweichendes Datum angegeben sein, bis zu welchem die Mittelverwendung spätestens nachzuweisen ist. Bei überjährigen Projekten kann ein Zwischennachweis notwendig sein. Dies wird im Zuwendungsbescheid aufgeführt.
Was mache ich, wenn der Projektzweck im Bewilligungszeitraum nicht erfüllt werden kann und das Projekt zum Ende des Bewilligungszeitraums noch nicht abgeschlossen werden kann?
Sollte das Projekt nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes abgeschlossen werden können, so ist die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte unverzüglich und vorab darüber zu informieren und ggf. mitzuteilen, wann mit der Erreichung des Projektzwecks voraussichtlich zu rechnen ist. Dies gehört zu Ihren Mitteilungspflichten. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte kann im Einzelfall den Bewilligungszeitraum verlängern.
Was gehört zu einem vollständigen Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis inklusive Belegliste. Abweichungen sind ggf. im Zuwendungsbescheid geregelt.
Welche Gelder muss ich im Rahmen des Verwendungsnachweises abrechnen?
Die Belegliste muss sämtliche mit dem Projektzweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Es reicht daher nicht aus, lediglich die von der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte gewährte Fördersumme abzurechnen.
Was ist ein Sachbericht?
Der Sachbericht dient der Erfolgs- und Wirkungskontrolle Ihres Projektes. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte stellt Formulare für den Sachbericht über die Förderdatenbank zur Verfügung, die zwingend zu verwenden sind. Die dort aufgeführten Fragen sollten umfassend, detailliert und in ausformulierten Sätzen beantwortet werden.
Was ist ein zahlenmäßiger Nachweis?
Im zahlenmäßigen Nachweis sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben den geplanten Einnahmen und Ausgaben im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleiches tabellarisch gegenüberzustellen. Dabei sollen sich die im genehmigten Finanzierungsplan enthaltenen Ausgabenansätze widerspiegeln. Zudem ist anzugeben, inwieweit diese Ansätze jeweils prozentual über- oder unterschritten wurden. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte stellt Formulare für den zahlenmäßigen Nachweis über die Förderdatenbank zur Verfügung, die zwingend zu verwenden sind.
Was ist eine Belegliste?
Die Belegliste ist eine tabellarische Belegübersicht, in welcher alle Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge aufzulisten sind. Es müssen der Tag, die empfangende bzw. einzahlende Instanz sowie der jeweilige Zahlungsgrund und der Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte stellt Formulare für die Belegliste über die Förderdatenbank zur Verfügung, die zwingend zu verwenden sind.
In welcher Form ist der Verwendungsnachweis einzureichen?
Der Sachbericht und der zahlenmäßige Nachweis sowie die Belegliste sind digital über die Förderdatenbank einzureichen. Gleiches gilt für eine digitale Version des Projektergebnisses bzw. der Dokumentation sowie projektbezogene Flyer, Plakate, Broschüren, Programme, Presseartikel, Teilnehmendenlisten und anderes Material. Zudem sind alle Printprodukte, die mit dem Projekt in Verbindung stehen auf postalischem Wegein dreifacher Ausführungin der Geschäftsstelle einzureichen.
Originalbelege müssen nur auf Nachfrage vorgelegt werden. Unabhängig davon sind alle projektbezogenen Originalbelege (Einnahmen und Ausgaben), die Dokumentation von Vergabe- und Beauftragungsprozessen, Verträge, Vereinbarungen sowie alle weiteren förderrelevanten Unterlagen von der antragstellenden Institution für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht anderweitig eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Innerhalb dieser Frist kann die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte die Unterlagen zu Prüfzwecken anfordern.
Wie wird das Zuwendungsverfahren abgeschlossen?
Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte die erfolgreiche Prüfung des eingereichten Verwendungsnachweises schriftlich bestätigt und mitteilt, dass keine Beanstandungen durch die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte erhoben werden.
Was sind die Folgen einer nicht fristgerechten oder unvollständigen Abrechnung?
Die Verwendungsnachweispflicht ist eine Auflage des Zuwendungsbescheides. Sofern gegen eine solche Auflage verstoßen wird, kommt der nachträgliche Widerruf der Zuwendung in Betracht. Der dann fällige Erstattungsbetrag ist zudem zu verzinsen. Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn bekannt wird, dass Fristen nicht eingehalten werden können.
Was ist nach Abschluss des Förderverfahrens zu beachten?
Auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung ist der Projektträger verpflichtet, alle projektbezogenen Originalbelege (Einnahmen und Ausgaben), die Dokumentation von Vergabe- und Beauftragungsprozessen, Verträge, Vereinbarungen sowie alle weiteren förderrelevanten Unterlagen von der antragstellenden Institution für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Einreichung des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht anderweitig eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
Innerhalb dieser Frist kann die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte die Unterlagen zu Prüfzwecken anfordern.
Außerdem ist der Projektträger auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen seiner Informations- und Dokumentationspflichten dazu verpflichtet, über etwaige weitere Ergebnisse des Projektes zu informieren, die nach Abschluss des Vorhabens oder die parallel, aber auf Grundlage des geförderten Projekts, entstehen und ggf. entsprechende Belege vorzulegen (z. B. einen Ausstellungskatalog oder eine weiterführende Publikation, Presseartikel, Rezensionen o. ä.).